AGB Mineralöl

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

  1. Lieferung und Lieferverzug
    Bei Anlieferung von Heizöl oder Treibstoffen ist der Vertragspartner für einen einwandfreien Zustand der Tanks und der Messvorrichtung verantwortlich. Schäden, die durch Überlaufen entstanden sind, weil der Tank oder die Messvorrichtung sich in mangelhaftem technischen Zustand befinden, sowie Schäden, die durch Verschmutzung und/oder Vermischung im eigenen Tank oder Tankwagen des Abnehmers enthaltenen Restbestand bzw. durch einen verschmutzten und/oder Wasser enthaltenen Tank oder Tankwagen des Abnehmers entstehen, gehen zulasten des Vertragspartners.

  2. Sachmängel
    Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer, die juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, hat der Unternehmer, die juristische Person des öffentlichen Rechts oder das öffentlich-rechtliche Sondervermögen wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.

  3. Zahlung / Kein Kontokorrent
    Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. Leistung berechnet.

  4. Leistungsstörung
    Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert oder vereinbarte Ratenzahlungen nicht einhält. Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Anlieferer die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei sich oder einem Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne das es hierzu einer Ankündigung bedarf.

  5. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zu vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, Eigentum des Lieferanten.

  6. Haftung
    Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen wird auf die Regelung der Haftung in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) verwiesen.

  7. Verjährungsfristen für Mängelansprüche
    Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  8. Datenschutz
    Zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung werden von dem Auftragnehmer personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern erfasst und entsprechend der Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Folgende personenbezogene Daten werden gespeichert: Name, Anrede, Titel/akadem. Grad, Rechnungsadresse, Lieferadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kaufhistorie, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Bonitätsdaten, Informationen zur Abladestelle, bevorzugte Lieferzeit, Informationen zum Tank und zur Heizung. Ihre Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens aber für die Dauer des gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist gespeichert und ausschließlich zur Pflege unserer Geschäftsbeziehung (Beratung, Service, Verkaufsförderung und Verkauf unserer Produkte und Dienstleistungen) verarbeitet. Für den Zeitraum der Aufbewahrung ist der jeweils Betroffene berechtigt, Auskunfterteilung über seine bei dem Auftragnehmer gespeicherten Daten zu ersuchen.

  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort an den der Auftrag oder die Anfrage gerichtet wurde. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Koblenz.

  10. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.